Wenn es um die Wahl zwischen Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer geht, gibt es einiges zu beachten. Es ist wichtig zu wissen, wann eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Es ist entscheidend zu verstehen, was den Unterschied zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ausmacht, da bestimmte Regelungen nur für freie Berufe gelten. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Zudem zahlst du als Freiberufler nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Um sicherzustellen, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst, empfiehlt es sich, dies frühzeitig mit dem Finanzamt zu klären. Dabei geht es nicht um eine förmliche Anerkennung, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese erfolgt in Form einer unverbindlichen Auskunft seitens des Finanzamts. Für eine verbindliche Entscheidung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.
Insbesondere bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ein Gewerbe angemeldet werden muss. In solchen Fällen kann die Beratung eines Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Begutachtung wird beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt.
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe ist die persönliche Arbeitsleistung. Wenn du aufgrund eigener Fachkenntnisse eigenverantwortlich handelst und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch, wenn vorgebildete Arbeitskräfte in deine Tätigkeit eingebunden sind, solange auch sie freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich auf die gesamte Tätigkeit erstrecken und beinhaltet die Organisation und Entscheidungsfindung. Zudem trägst du die Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. In diesem Fall kann ein Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultiert werden.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit ist nicht mit freier Mitarbeit gleichzusetzen und unterscheidet sich in diesem Punkt deutlich.
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